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Honorar und rechtliche Bestimmungen
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Bei vielen Anliegen reichen bei der Kurzzeittherapie bereits wenige Stunden aus.
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Ich arbeite nur mit Selbstzahlern und Privatpatienten.
Unabhängig von einer Kostenübernahme durch Ihre Versicherung ist das anfallende Therapiehonorar am Sitzungsende in bar zu begleichen.
Wichtiger Hinweis: Bei Selbstzahlern wird die Privatsphäre gewahrt
und es bleibt Ihnen ein hoher bürokratischer und zeitlicher Aufwand erspart.
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•Bei der Selbstzahlung haben Sie keine langen Wartezeiten und keinen bürokratischen Aufwand mit die Krankenkassen.
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•Sämtliche Dokumentationen unterliegen der Schweigepflicht und müssen nicht an die Krankenkassen weitergeleitet werden.
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Wenn Sie einen kassenzugelassenen Psychotherapeuten suchen, wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse oder die kassenärztliche Vereinigung Bayern.
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Selbstverständlich bieten ich Ihnen ein kostenfreies Erstgespräch an, das zum gegenseitigen Kennenlernen und Vorstellen Ihres Anliegens dient; jedoch kann dieses Vorgespräch eine Therapie bzw. Beratung in ihrer Qualität nicht ersetzen.
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-Kostenfreies Erstgespräch
ca. halbe Stunde
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-Einzelsitzungen und Paartherapie
Honorar: 80,00 EUR 1 Stunde
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